ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR DIE BETEILIGUNG ALS STOCK-MANAGER
1. Allgemeines/Begriffsbestimmungen
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Voraussetzungen, unter denen man Stock-Manager des virtuellen Weingartens unter der Internet-Adresse www.mein-weinstock.at wird, weiters die Rechte und Pflichten des Stock-Managers einerseits sowie des Weingutes Summerer andererseits. Nebenabreden zwischen einem Stock-Manager und dem Weingut Summerer bedürfen jedenfalls der Schriftform.
1.2 Im Sinn dieser AGB sind
- ein Stock-Manager: eine Person, die nach Einzahlung eines oder mehrerer Beteiligungsbeträge (unter Nennung der hiefür erforderlichen Daten und nach Annahme ihrer Bewerbung durch das Weingut Summerer) ein oder mehrere Stimmrechte erworben hat;
- Weingut Summerer: der von Herrn Rupert Summerer, 3550 Langenlois, Weinberggasse 6, betriebene Winzerbetrieb;
- Beteiligungsbeitrag: jener Betrag, der für den Erwerb eines Stimmrechtes als Stock-Manager pro Winzerjahr an das Weingut Summerer zu leisten ist;
- Winzerjahr: jener jährlich variierende Zeitraum, der mit dem Rebschnitt (voraussichtlich Ende März, Anfang April) beginnt und mit der Etikettierung der Flaschen, die in der durch den Rebschnitt eingeleiteten Saison gekeltert werden, spätestens jedoch mit dem Rebschnitt der Folgesaison endet;
- virtueller Weingarten: jener Weingarten, an dessen Bewirtschaftung der Stock-Manager durch Nutzung seines Stimmrechtes mitwirken kann.
2. Leistungsumfang
2.1 Das Weingut Summerer bietet unter der Internet-Adresse www.mein-weinstock.at einen virtuellen Weingarten an. Der Stock-Manager hat die Möglichkeit, während eines Winzerjahres an der Benutzung dieses Weingartens durch Ausübung seines Stimmrechtes mitzuwirken. Das Stimmrecht wird in der Form ausgeübt, dass der Nutzer jeweils aus drei ihm vom Weingut Summerer erstatteten Vorschlägen über die Bewirtschaftung des Weingutes wählen kann. Die Vorschläge, die zur Abstimmung gelangen, werden durch den Lauf des Winzerjahres bestimmt. Das Winzerjahr beginnt daher mit einer Abstimmung über den Rebschnitt; es endet mit einer Abstimmung zum Themenbereich Flaschenauswahl und Flaschenetikettierung.
2.2 Das Weingut Summerer bleibt alleiniger Eigentümer und Besitzer des im Rahmen des virtuellen Weingutes bewirtschafteten Grundstückes bzw der entsprechenden Reben. Dem Stock-Manager stehen also keinerlei Nutzungsrechte an diesem Grundstück bzw den entsprechenden Reben zu; er hat aber durch sein Stimmrecht die Möglichkeit, die Nutzung und Bewirtschaftung mitzubestimmen.
2.3 Das Stimmrecht wird elektronisch ausgeübt. Der Stock-Manager erhält nach Eingabe seines Namens und seines Passwortes die Möglichkeit, durch ein Anklicken von einer der drei möglichen Vorschläge die Nutzung mitzubestimmen. Das Ergebnis der Abstimmung wird unter der Internet-Adresse www.mein-weinstock.at bekannt gemacht. Auskünfte über Anzahl, Identität und Stimmverhalten anderer Stock-Manager werden ausnahmslos nicht erteilt.
2.4 Geraten vom Weingut Summerer erstattete Vorschläge zur Abstimmung, so entscheidet die einfache Stimmenmehrheit über die weitere Bewirtschaftung. Eine Wiederholung einer Abstimmung oder ein Einspruch hiegegen ist ausgeschlossen.
2.5 Die im virtuellen Weingut betreuten Weinstöcke tragen Trauben der Sorte Grüner Veltliner. Die mit diesem Trauben erzielte Qualität richtet sich nach den Gegebenheiten des jeweiligen Winzerjahrs.
3. Wie werde ich Stock-Manager?
Der jeweilige Interessent gibt im entsprechenden Feld Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Anschrift und Berufsbezeichnung ein; er fügt auch sein gewünschtes Passwort ein, das in weiterer Folge seiner Identifizierung dient und ua bei Ausübung des Stimmrechtes jeweils anzugeben ist. Die entsprechenden Daten werden elektronisch an das Weingut Summerer übertragen. Zudem zahlt der Interessent pro gewünschtem Stimmrecht einen Beteiligungsbeitrag von EUR 100,-- auf die Kontoverbindung RB Langenlois, BLZ 32426, Konto 1-00.027.680 des Weingutes Summerers. Bewerbungen werden erst nach Einlagen der elektronischen Anmeldung und des Beteiligungsbeitrages bearbeitet. Nach Prüfung der Anmeldung erhält der Interessent - im Fall der Annahme seines Anbotes - per Post eine Urkunde, in der sein Stimmrecht verbrieft ist;
4. Was erhält ein Stock-Manager vom Weingut Summerer?
Ein Stock-Manager erhält
- per Post eine Urkunde, die sein Stimmrecht verbrieft;
- Informationen zu den jeweils anstehenden Weingarten-Arbeiten, um so die Möglichkeit zu haben, sich hiemit thematisch zu befassen und bei der Abstimmung ein richtiges Urteil abzugeben;
- Informationen über das Abstimmungsergebnis, die stets aktuell auf der Website www.mein-weinstock.at mitverfolgt werden können;
- auf der Website www.mein-weinstock.at Informationen in Wort und Bild über die geleisteten Arbeiten und eine Vorschau auf die als nächstes anfallenden Arbeiten und Abstimmungen;
- ein Online-Forum, in dem über die anfallenden Arbeiten diskutiert werden kann, wobei dieses Forum auch Dritten zugänglich ist;
- die Berechtigung zur Teilnahme an diversen Veranstaltungen, beispielsweise der Weinlese;
- jenen Ertrag, der im entsprechenden Winzerjahr auf die entsprechende Beteiligung entfällt; ein Beteiligungsbetrag gewährt ein Stimmrecht und das Recht auf den Ertrag dreier Stöcke; pro Stimmrecht kann mit einem Ertrag von etwa 6 Flaschen Wein (0,75 l) gerechnet werden.
5. Preise/Stimmrecht
Der Beteiligungsbeitrag beträgt EUR 100,--. Er gewährt eine Stimme. Jeder Stock-Manager verfügt über zumindest eine Stimme. Ein Stock-Manager kann sich am virtuellen Weingut durch mehrfache Bezahlung des Beteiligungsbeitrages auch mehrfach beteiligen. Jeder voll einbezahlte Beteiligungsbeitrag von EUR 100,-- gewährt eine Stimme. Ein Stock-Manager mit einem Beteiligungsbetrag von EUR 500,-- verfügt daher beispielsweise über fünf Stimmen, ein Stock-Manager mit einem Beteiligungsbeitrag von EUR 800,-- daher über acht Stimmen usw.
6. Verpflichtungen des Stock-Managers
6.1 Der Stock-Manager ist zunächst verpflichtet, im Rahmen seiner Anmeldung die richtigen Daten anzugeben. Er verpflichtet sich zudem, unverzüglich nach Absendung seiner elektronischen Anmeldung den in der Anmeldung genannten angegebenen Beteiligungsbeitrag auf das bekannt gegebene Konto des Weingut Summerers zu überweisen.
6.2 Jeder Stock-Manager verpflichtet sich zudem, bei Teilnahme an der Diskussion im Online-Forum Sitte und Anstand zu wahren und daher insbesondere ehrenrührige oder kreditschädigende Äußerungen zu unterlassen. Jeder Stock-Manager stimmt - ebenso wie jeder User - im Übrigen zu, dass seine im Forum bereit gestellten, die genannten Grundsätze berücksichtenden Beiträge unter Angabe von Autor und Datum in den Aussendungen des Weinguts Summerer sowie unter der Website www.mein-weinstock.at veröffentlicht werden.
7. Dauer der Zugehörigkeit als Stock-Manager
7.1 Die Beteiligung einer Person als Stock-Manager am virtuellen Weingut endet mit Ablauf des entsprechenden Winzerjahres. Für eine Teilnahme am folgenden Winzerjahr ist daher eine neuerliche Anmeldung und Bezahlung des neuerlichen Beteiligungsbeitrages erforderlich.
7.2 Während eines Winzerjahres kann die Tätigkeit einer Person als Stock-Manager weder von dieser noch vom Weingut Summerer ordentlich aufgekündigt werden. Dem Weingut Summerer ist es aber unbenommen, Stock-Manager aus wichtigen Gründen (insbesondere Verstoß gegen Anstand und Sitte bei Nutzung des Online-Forums) mit sofortiger Wirkung auszuschließen; der Beteiligungsbeitrag verbleibt diesfalls beim Weingut Summerer.
8. Haftungsausschluss
8.1 Das Weingut Summerer haftet nicht für den Inhalt der von den Usern ins Forum eingetragenen Beiträge. Es ist dem Weingut Summerer unbenommen, in Persönlichkeitsrechte Dritter eingreifende Beiträge unverzüglich zu löschen; die Geltendmachung rechtlicher Schritte bleibt vorbehalten.
8.2 Das Weingut Summerer haftet nicht für Ausfälle der Erreichbarkeit der Website www.mein-weinstock.at.
8.3 Das Weingut Summerer übernimmt keine Haftung für Qualität und Quantität des auf einen Beteiligungsbeitrag entfallenden Anteils an den Erträgen. Diese werden saisonalen Schwankungen unterliegen. Sollte es auf Grund höherer Gewalt, insbesondere Hagel, zu einem gänzlichen Ernteausfall kommen, so entfällt auch die Verpflichtung des Weingut Summerers, nach Ablauf des Winzerjahres Erträge zur Verfügung zu stellen.
8.4 Weinschäden durch fehlerhaften Kork sind leider möglich. Hiefür kann das Weingut Summerer keinerlei Haftung übernehmen. Wird dem Weingut Summerer der schadhafte Kork einer Flasche nachgewiesen, wird - nach Möglichkeit - Ersatz zur Verfügung gestellt.
9. Sonstiges
9.1 Die anteiligen Erträge eines Winzerjahres stehen nach Etikettierung der Flaschen beim Weingut Summerer zur Abholung bereit. Über Wunsch werden die entsprechenden Weinmengen - gegen Ersatz der Versandspesen - an den Stock-Manager per Post zugesandt; für Verlust und/oder Beschädigung auf dem Postweg wird keinerlei Haftung übernommen.
9.2 Die Lichtbildrechte an den auf der Website www.mein-weinstock.at veröffentlichten Lichtbildern liegen alleine beim Weingut Summerer. Deren unerlaubte Vervielfältigung, Veröffentlichung, Verbreitung und/oder Bearbeitung ist unzulässig.
9.3 Die Urheberrechte am Layout der Website www.mein-weinstock.at sowie der entsprechenden Datenbank liegen bei CreaZone Vegh & Wurm OEG, unter Einbeziehung der Zustimmung durch das Weingut Summerer.
9.4 Es ist österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen anzuwenden. Erfüllungsort ist der Sitz des Weingutes Summerer in A-3550 Langenlois. Für allfällige Rechtsstreitigkeiten ist in Bezirksgerichtsangelegenheit das BG Krems, in Gerichtshofangelegenheiten das LG Krems zuständig; dies gilt für Konsumenten vorbehaltlich der Bestimmung des § 14 KSchG.